Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von hinweisgebenden Personen (sogenannten Whistleblowern) anonym und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände und Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen zu können. Kern des Gesetzes ist daher die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer solchen Informationen über Verstöße erlangt haben.

Die BauBeCon Sanierungsträger GmbH arbeitet mit einem Drittdienstleister zusammen, um die maximale Anonymität möglicher Hinweisgebender zu gewährleisten.

Sollten Sie Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten innerhalb der BauBeCon Sanierungsträger GmbH haben oder diese vermuten, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Interne Meldestelle.

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BauBeCon Sanierungsträger GmbH

Geschäftsstelle Osnabrück
BauBeCon Sanierungsträger GmbH

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49074 Osnabrück
T + 49 (0)541.28727
F + 49 (0)541.27107

Geschäftsstelle Quedlinburg
BauBeCon Sanierungsträger GmbH

Word 3
06484 Quedlinburg
T + 49 (0)3946.77936.0
F + 49 (0)3946 .77936.9

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Schönebecker Straße 29/30
39104 Magdeburg
T + 49 (0)391.408229.0
F + 49 (0)391.408229.19

Sanierungsbüro Wolgast
BauBeCon Sanierungsträger GmbH

Chausseestraße 2
17438 Wolgast
T + 49 (0)3836.3399223
F + 49 (0)3836.3399328
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